Energieausweis
Aufgrund steigender Energiekosten spielt die Energieeffizienz eines Gebäudes für den Betreiber eine immer bedeutendere Rolle. Zur einfachen Vergleichbarkeit der Energieeffizienz von Gebäuden wurde aus diesen Gründen der Energieausweis entwickelt.

Der Energieausweis für ein Gebäude ist vergleichbar mit einem Typenschein für ein Kraftfahrzeug. Beide, der Typenschein und der Energieausweis, enthalten Informationen über Konstruktion, Bauweise, vorgesehene Nutzung und „Normverbrauch” (Bei Gebäuden beschreibt der Normverbrauch den Energieverbrauch für eine konstante Innentemperatur pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche während einer Heizperiode).

Was beim Auto der Treibstoffverbrauch auf 100km ist, ist beim Haus der Energiebedarf pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche. Der Energieausweis ermittelt die zu erwartenden energetischen Aufwendungen für den Betrieb eines Gebäudes. Darin inbegriffen sind die Energien für Heizung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Klimatisierung und die damit verbundenen Betriebs- und Rohrleistungsverluste. Zur Ermittlung dieser wird ein jeweiliges durchschnittliches Norm-Nutzerverhalten zugrunde gelegt.

Wann ist ein Energieausweis notwendig?

Baurechtliches Verfahren
bewilligungspflichtige Neubauten und Sanierungen
ab 1. Jänner 2008 als Beilage der Baueingabeunterlagen, z.B. bei Neubau oder Sanierung

Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Bestandsgebäuden
Der Energieausweis ist vor Vertragsabschluss unaufgefordert vom Verkäufer/Vermieter vorzulegen.

Inanspruchnahme folgender Fördermittel:
Wohnbauförderung
Sanierungsberatungsförderung
Förderung für Erneuerbare Energieträger: Biomasse, Wärmepumpe
Gewerbliche Sanierungsmaßnahmen/ Unternehmensberatung

Das mit 1. Dezember 2012 in Kraft tretende EAVG bringt neue Regelungen mit sich. Genaueres darüber lesen Sie bitte anbei im Energieausweis-Vorlagegesetz 2012 (EAVG 2012). Genauere Details zum Energieausweis erfahren Sie in der Energieausweis-Zentrale (EAWZ) oder unter folgenden Links:

Kurze Erklärung zum Energieausweis Wohngebäude
Kurze Erklärung zum Energieausweis Nicht-Wohngebäude
Kurze Erklärung zum Energieausweis für sonstige Gebäude

Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot für Ihren Energieausweis.